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Ihr Haus stellt einen hohen finanziellen Wert dar. Eine Wohngebäudeversicherung ist also ein absolutes Muss und wird bei finanzierten Gebäuden in der Regel auch von dem Kreditgeber verlangt. Schäden am Gebäude sind teuer, im schlimmsten Fall ist Ihr Gebäude nicht mehr bewohnbar und muss komplett neu erstellt werden. Das ist in den seltensten Fällen privat zu zahlen.
Hier greift Ihre Komfortdeckunge der Helvetia Versicherung.
Bei Schäden durch nachfolgend aufgeführte Gefahren: Feuer (auch Blitzschlag, Explosion und Implosion) müssen mitversichert sein, hier empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre (innerhalb und außerhalb des versicherten Grundstücks)
Photovoltaikanlagen
Überspannungsschäden durch Blitz
Aufräumkosten durch umgestürzte Bäume
Kosten für behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
Schäden durch Graffiti
Elementarschäden
Dazu gehören z.B. Erdrutsche, Erdbeben oder Überschwemmungen.
Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume. Wenn diese nicht mehr bewohnbar sind, zahlen einige Versicherungen den Mietausfall bis zu einem Jahr.
Die LVM Versicherung bieten unterschiedliche Deckungsvarianten an.
Generell gilt: je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher der Beitrag.
Hinweise zur richtigen Ermittlung: Sinvoll für Ihre Gebäudeversicherung ist eine Ermittlung nach dem aktuellen Neuwert. Nur dann werden im Schadenfall bei versicherten Gefahren die Reperaturen in voller Höhe ersetzt oder bei einem Totalschaden des Gebäudes ein entsprechender Zustand wieder aufgebaut.
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Elementarschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsortes
Erdbeben
Erdfall
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Vulkanausbruch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Überschwemmungen des Versicherungsortes: Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Witterungsniederschläge.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
Sturmflut
Grundwasser
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geographysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterteil, wenn der Versicherungsnehmer nachweisst, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wiederstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwansfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstehen kann.
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürliche Hohlräume. Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
Lawinen sind an Berghängen niedergfehende Schnee- oder Eismassen.
Vulkanausbruch ist eine plötzkiche Durckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
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Hausrat:
Ihr Zuhause ist viel wert! Ihre Einrichtung, Ihre Kleidung, die vielen kleinen Dinge die das Leben lebenswert machen ... .
All dies hat viel Geld gekostet. Wir helfen Ihnen sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, denn ein Schaden kann Ihren Hausrat jederzeit treffen!
Unsere Helvetia Versicherung bietet Ihnen Schutz gegen die Risiken die Ihren Hausrat gefährden:
Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung
Es werden Schäden am Hausrat zum Neuwert durch folgende Gefahren ersetzt:
Feuer( auch Blitzschlag, Explosion)
Einbruchdiebstahl (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch)
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Darüber hinhaus bieten einige Tarife beitragsfreie Deckungserweiterungen an. Das können beispielweise sein:
Fahrraddiebstahl Wenn Fahrräder aus abgeschlossenen Räumen (z.B. Keller oder Garage)
nach einem Einbruch entwendet werden, ist dies bereits in der Hausratgrunddeckung versichert.
Fahrräder die aus einem Gemeinschaftskeller oder außerhalb verschlossener Räume gestohlen werden, sind nur versichert wenn dieses zusätzlich beantragt wurde.
Überspannungsschäden Der direkte Blitzschlag ist in der Hausratgrunddeckung bereits enthalten.
Diebstahl aus KFZ Ihr Hausrat kann gegen Diebstahl versichert werden, wenn er sich in einem verschlossenen Fahrzeug befindet.
Hotel und Bewachungskosten Ist Ihre Wohnung vorrübergehend nicht bewohnbar, kann der Hotelaufenthalt und die Bewachung Ihrer Wohnung übernommen werden
Versicherter Hausrat Der Hausrat wird in seiner Gesamtheit versichert. Zu den versicherten Sachen gehören Einrichtungen (z.B., Möbel, Teppiche) Sachen zum Gebrauchen(z.B; Geschirr, elektrische Geräte, Waschmaschienen, Kleidung, Werkzeug)
Sachen zum Verbrauch (z.B,Lebensmittel, Vorräte) Wertsacchen (z.B. Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten älter als 100 Jahre).
Wertsachen sind meist ohne Beitragszuschläge bis zu 20% der Versicherungssumme mitversichert. Einige Tarife bieten eine höhere Deckung an, die ansonsten auch gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden kann.
Glasversicherung:
Unabhängig von den sonst versicherten Gefahren Feuer/ Leitungswasser/ Sturm sind hier sämtliche Glasflächen Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung gegen Bruchschäden versichert.
Der Versicherungsschutz greift hier - je nach Produkt - auch für Ihr Auqarium oder auf für Ihr Glaskeramikkochfeld oder auf für Ihre Sonnenkollektoren.
Lassen Sie sich beraten um auch hier das richtige Produkt zu wählen!
Was wird versichert?
Bei der Glasbruchversicherung wird unterschieden zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen.
Folgendes Glas zählt beispielsweise dazu:
Gebäudeverglasungen, Glassscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Duschkabienen oder Sonnenkollektorenhrden:
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